Für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber einen wichtigen Grund vorweisen können. Dieser kann z.B. in einer schweren Pflichtverletzung des Arbeitnehmers bestehen. Mit der außerordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis meist sofort und eine Kündigungsfrist ist nicht einzuhalten.